Baubewilligungen und Einspracheverfahren
Wir begleiten Sie durch das gesamte öffentlich-rechtliche Bewilligungsverfahren und wehren unbegründete Einsprachen von Nachbarn oder Verbänden strategisch ab.
Vermeiden Sie kostspielige Planungsstopps und Vertragskonflikte. Wir analysieren komplexe immobilienrechtliche Sachverhalte im Kanton Bern und der gesamten Schweiz mit Fokus auf Transaktionssicherheit und streitfreie Projektabwicklung.
Wählen Sie Ihre Konstellation für eine erste Einschätzung.
Vertretung eines Berner Projektentwicklers bei der Abweisung einer Nachbarbeschwerde betreffend Zonenkonformität.
Rechtssichere Gestaltung und Due Diligence komplexer Portfolio-Käufe im gewerblichen Bereich.
Konfliktbereinigung und Neugestaltung der Nutzungsrechte für ein gemischtes Wohn- und Geschäftshaus.
Wir konzentrieren uns ausschliesslich auf das Immobilienrecht, um Ihnen die Tiefe und Detailkenntnis zu bieten, die allgemeine Anwaltskanzleien oft vermissen lassen.
Wir begleiten Sie durch das gesamte öffentlich-rechtliche Bewilligungsverfahren und wehren unbegründete Einsprachen von Nachbarn oder Verbänden strategisch ab.
Minimierung von Haftungsrisiken beim Erwerb von Bestandsimmobilien und Bauland durch detaillierte rechtliche Prüfung aller Grundbucheinträge und Dienstbarkeiten.
Immobilienstreitigkeiten sind zeitintensiv. Unser strukturierter Ansatz sorgt für schnelle Klarheit und messbare Ergebnisse.
Wir prüfen Ihre Verträge, Grundbuchauszüge oder behördlichen Verfügungen auf Herz und Nieren. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Erfolgschancen nach Schweizer Rechtsprechung.
Viele Konflikte im Real-estate law lassen sich durch präzise argumentierte Vergleiche schneller und kostengünstiger lösen als durch jahrelange Gerichtsverfahren.
Sollte eine Einigung scheitern, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen vor den zuständigen Schlichtungsbehörden, erstinstanzlichen Gerichten und dem Bundesgericht.
Praxisnahe Antworten auf komplexe Fragestellungen im Immobilien- und Baurecht.
Nach Schweizer Obligationenrecht (OR) oder der SIA-Norm 118 müssen Mängel unverzüglich gerügt werden. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Formulierung und Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.
Beschlüsse, die gegen das Gesetz oder das Reglement verstossen, können innert eines Monats seit Kenntnisnahme beim Richter angefochten werden. Diese Frist ist strikt einzuhalten.
Das sogenannte Koller-Gesetz (BewG) beschränkt den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland. Wir prüfen im Vorfeld, ob eine Bewilligungspflicht besteht oder eine Ausnahme geltend gemacht werden kann.
Als Bauherr riskieren Sie, doppelt zu zahlen, wenn der Generalunternehmer seine Subunternehmer nicht bezahlt. Wir konzipieren vertragliche Schutzmechanismen wie Direktzahlungen oder Bankgarantien.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Eine rechtzeitige Beratung verhindert oft langwierige Streitigkeiten und sichert Ihre Investition ab.
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